EPV│ABLE – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmenskunden
Fassung: EPV-ABLE-AGB-2026-10-07-V0.2-IG
Stand: 07.10.2026
Anbieter
EPV Managing UG (haftungsbeschränkt) i.G., Rosental 5, 80331 München, Deutschland. Geschäftsführer: Fernando Santoro.
Vertragskontakt: hello@epv-group.com
Datenschutzkontakt: privacy@epv-group.com
Nachfolgend „EPV“. Die Verwendung der Dachmarke EPV│GROUP oder eines Produktnamens begründet keinen zusätzlichen Vertragspartner.
1 Geltungsbereich und Vertragsbestandteile
Diese Bedingungen gelten für die ausdrücklich hierauf Bezug nehmenden Verträge über EPV│ABLE. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieses Angebots.
Individuell ausgehandelte Vereinbarungen gehen vor. Im Übrigen gelten zunächst die konkrete Bestellung beziehungsweise das angenommene Angebot mit Leistungsbeschreibung, danach das einschlägige Produktmodul und ergänzend diese Grundbedingungen. Für die Verarbeitung im Auftrag geht die vereinbarte Auftragsverarbeitungsvereinbarung in ihrem datenschutzrechtlichen Regelungsbereich vor. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
Abweichende Kundenbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn EPV ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Diese Bedingungen ersetzen insbesondere nicht T-002 für Executive Mandate und T-015 für Executive Search.
2 Bestellung und Vertragsschluss
Die Website beschreibt Produkte und ist, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, noch kein verbindliches Vertragsangebot. Vor einer kostenpflichtigen Bestellung erhält der Kunde den konkreten Anbieter, Leistungsumfang, Preis, Steuerbehandlung, Vertragsbeginn, Laufzeit, Zahlungsweise sowie gegebenenfalls Verlängerungs- und Kündigungsregel.
Der Kunde gibt sein Angebot durch die ausdrücklich als kostenpflichtig bezeichnete Bestellung oder durch Annahme eines verbindlichen EPV-Angebots ab. Bei einer Bestellanfrage kommt der Vertrag durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von EPV in Textform zustande. Eine lediglich technische Eingangsbestätigung oder die Einrichtung eines Kontos ist noch keine Annahme eines kostenpflichtigen Auftrags.
EPV stellt die bei Vertragsschluss geltenden Vertragsunterlagen in speicherbarer Form bereit. Eine spätere Websitefassung ändert einen bestehenden Vertrag nicht automatisch. Die handelnde Person muss zur Beauftragung und zur Benennung der Nutzer für das Unternehmen berechtigt sein.
3 Leistung und Aussagegrenzen
Geschuldet sind die in der Bestellung bezeichneten Funktionen, Prüfleistungen, Berichte und gegebenenfalls menschlichen Review-Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine Umsatzsteigerung oder das Ausbleiben unternehmerischer Risiken wird nicht zugesagt.
EPV│ABLE unterstützt abgegrenzte Prüf- und Bewertungsprozesse. Aussagekraft und Vollständigkeit hängen insbesondere von Datenumfang, Qualität, Zeitraum und vereinbartem Prüfauftrag ab. Fehlende oder widersprüchliche Angaben sind als solche zu behandeln und dürfen nicht als gesicherte Tatsachen ausgegeben werden.
Die Bezeichnungen „Verified“ oder „Audit“ begründen für sich weder ein Wirtschaftsprüfertestat noch eine behördliche Zertifizierung oder eine vollständige rechtliche, steuerliche beziehungsweise technische Prüfung. Der konkret zugesagte menschliche Review bleibt gleichwohl geschuldet. Diese Aussagegrenzen schließen gesetzliche Rechte wegen mangelhafter Leistungen nicht aus.
4 Zugänge und Mitwirkung
Der Kunde benennt berechtigte Nutzer, hält seine Kontakt- und Unternehmensangaben aktuell und informiert EPV über auszuscheidende Nutzer. Zugangsmittel dürfen nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Der Kunde sorgt für die rechtmäßige Bereitstellung seiner Inhalte und beschränkt personenbezogene Daten auf den vereinbarten Bedarf.
EPV erbringt die vereinbarten eigenen Sicherheits- und Schutzleistungen; diese Pflichten werden nicht pauschal auf den Kunden verlagert. Bei erkennbaren Sicherheitsproblemen informieren sich die Parteien unverzüglich und begrenzen den betroffenen Zugang verhältnismäßig.
Mitwirkungsverzögerungen verändern Preis oder Leistungsumfang nicht automatisch. Erforderliche Termin- oder Umfangsänderungen werden nachvollziehbar abgestimmt. Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
5 Nutzungsrechte und Verfügbarkeit
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den vereinbarten Funktionen für die gebuchten Nutzer, Organisationen und Standorte. Ein Weiterverkauf oder die Nutzung für unberechtigte Dritte ist nicht eingeschlossen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
EPV darf technische Verbesserungen und Sicherheitsänderungen vornehmen, ohne den vereinbarten Kernumfang während der Laufzeit wesentlich zu vermindern. Wesentliche Änderungen von Umfang, Preis oder Vertragsrechten bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder besondere Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie konkret vereinbart ist. Die Pflicht zur vertragsgemäßen Leistung bleibt bestehen.
Geplante erhebliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und zeitlich begrenzt. Gesetzliche Mängel- und Leistungsstörungsrechte bleiben unberührt.
6 Prüfleistungen von EPV│ABLE
Einmalige Beauftragung. EPV│ABLE wird je Prüfung beauftragt. Die Buchung schließt kein Abonnement ab. Es bestehen keine jährliche Mindestlaufzeit und keine automatische Verlängerung. Eine weitere Prüfung, ein Re-Audit, EPV Verified oder ein Total Health Check erfordert eine gesonderte Beauftragung. Ein bestehender GEN│RAL-Vertrag bleibt davon getrennt.
Self-Audit. Der Self-Audit umfasst eine geführte Selbsteinschätzung für einen Standort, einen dokumentierten Ergebnisstand und eine Maßnahmenübersicht. Die Antworten und bereitgestellten Nachweise stammen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden. Der Ergebnisstand ist keine unabhängige EPV-Bestätigung und ersetzt weder EPV Verified noch einen Total Health Check. Weitere Standorte sind gesondert zu beauftragen.
Financial Health Check. Der Financial Health Check umfasst die finanzielle Managementanalyse für eine Gesellschaft oder einen Standort anhand von mindestens zwölf und höchstens vierundzwanzig strukturierten Monatsperioden. Der Kunde bestätigt die Zuordnung, den Zeitraum und die Vollständigkeit der Datengrundlage. Das Ergebnis enthält Kosten-, Ergebnis- und Liquiditätssignale, relevante Abweichungen, als Hypothesen gekennzeichnete Ursachen sowie bis zu drei priorisierte Managementmaßnahmen. Der Financial Management Report ist an den dokumentierten Quellen- und Versionsstand gebunden. Die Leistung ist keine Buchhaltung, Steuerberatung, Abschlussprüfung oder Testaterteilung und enthält keine Ergebnisgarantie. Ein unmittelbarer DATEV-API-Zugang ist nicht erforderlich. EPV Verified ist eine gesonderte Leistung und wird nicht durch den Financial Health Check ersetzt.
EPV Verified. EPV Verified ist die einmalige fachliche Prüfung des in der Buchung bezeichneten vollständigen Ergebnisstands. Bei einem Financial Health Check sind die konkrete Analyseversion, der Datenzeitraum und der Quellenstand maßgeblich. Die automatische Vorprüfung kann Vollständigkeit, Widersprüche, Evidenz, Risiken und offene Fragen aufbereiten. Als EPV Verified bezeichnete Kundenresultate werden erst nach menschlicher fachlicher Prüfung und Freigabe durch EPV ausgegeben. Eine positive Bestätigung wird nicht geschuldet. Eine jährliche Wiederholung ist nicht verpflichtend; ein Re-Audit kann gesondert beauftragt werden.
EPV Verified Priority. Priority umfasst EPV Verified mit priorisierter Bearbeitung und wird nur bei einem im Buchungsvorgang bestätigten verfügbaren Zeitfenster angeboten. EPV erteilt innerhalb von 48 Stunden die fachliche Freigabe oder eine dokumentierte Klärungsanforderung. Die Frist beginnt, sobald Buchung und Zahlung erfolgreich abgeschlossen sind und sämtliche erforderlichen Antworten und Nachweise vollständig vorliegen. Notwendige Klärungen durch den Kunden pausieren die Frist nachvollziehbar. Die Priorisierung garantiert kein positives Prüfergebnis.
Abgrenzung zum Total Health Check. Der Total Health Check ist eine eigenständige Leistung und jederzeit auch ohne vorherige EPV│ABLE-Buchung beauftragbar. Ein Vorschlag zum Wechsel löst keine automatische Beauftragung aus. Bei einem THC-Start innerhalb von 30 Tagen nach Freigabe von EPV Verified oder EPV Verified Priority kann EPV eine Anrechnung bereits erbrachter Prüfleistung manuell vereinbaren. Es besteht kein automatischer Anrechnungsanspruch. Der Priority-Aufschlag sowie Entgelte für Self-Audit und Financial Health Check werden nicht angerechnet.
Verantwortung und Ergebnisgrenzen. Self-Audit, Financial Health Check, EPV Verified und Total Health Check sind unterschiedliche Leistungen und Vertrauensstufen. Die Kundenverantwortung für Entscheidungen und Umsetzung bleibt bestehen. Interne EPV-Masterfunktionen und eine laufende GEN│RAL-Nutzung sind nicht allein durch eine EPV│ABLE-Einzelbuchung geschuldet. Zwingende gesetzliche Rechte und die Haftungsregelungen der einbezogenen allgemeinen Vertragsbedingungen bleiben unberührt.
7 Vergütung und Zahlung
Es gelten die im angenommenen Angebot beziehungsweise der Bestellung vereinbarten Preise und Zahlungstermine. Preise gegenüber Unternehmen verstehen sich, soweit ausgewiesen, netto zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Eine konkrete Umsatzsteuerbehandlung wird nicht allein aus der Domain oder Produktbezeichnung abgeleitet.
Vertrags- und Abrechnungswährung ist EUR; die Anzeige einer anderen Währung dient nur der Orientierung. Die gewählte Leistung wird einmalig bezahlt. Der bezahlte Bearbeitungsumfang wird erst nach bestätigter Zahlung aktiviert; eine bloße Rückleitung aus dem Zahlungsfenster genügt hierfür nicht. Für EPV Verified beginnt die fachliche Bearbeitung nach Zahlung und vollständiger Bereitstellung der erforderlichen Angaben und Nachweise.
Ein eingebundener Zahlungsdienstleister ist nicht allein dadurch der Anbieter der EPV-Leistung. Der Vertragspartner, Rechnungsaussteller und Leistungserbringer werden konsistent ausgewiesen. Neue oder zusätzliche Leistungen und Preisänderungen bedürfen einer gesonderten wirksamen Vereinbarung.
8 Zahlungsausfall und angemessene Einschränkung
Bei einer fehlgeschlagenen oder zurückbelasteten Zahlung informiert EPV den Kunden. Weitere Zahlungsversuche dürfen nur im Rahmen der bestehenden Zahlungsautorisierung und der gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
Die Einschränkung ist keine Kündigung. Nach vollständigem Ausgleich fälliger Beträge wird der vertragsgemäße Zugriff unverzüglich und ohne Reaktivierungsgebühr wiederhergestellt.
Das weitere Vorgehen bei ausbleibender Zahlung wird individuell geprüft. Gesetzliche Verzugszinsen, gesetzliche Pauschalen und erstattungsfähige Rechtsverfolgungskosten dürfen nur unter ihren jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden; Doppelbelastungen werden vermieden. Eine Übergabe an registrierte Inkassodienstleister, Rechtsanwälte oder das Gericht erfolgt nicht automatisch allein aufgrund eines technischen Fehlers.
Keine Datenlöschung allein wegen Zahlungsverzugs. Gesetzliche Rechte zur Leistungsverweigerung, außerordentlichen Kündigung und zum Schadensersatz bleiben unberührt.
9 Mängel und Beendigung aus wichtigem Grund
Für die jeweils geschuldete Leistung gelten die gesetzlichen Mängel- und Leistungsstörungsrechte. Der Kunde beschreibt einen Fehler soweit zumutbar nachvollziehbar; seine Rechte werden nicht von einer unangemessen kurzen Ausschlussfrist abhängig gemacht. EPV erhält, soweit gesetzlich vorgesehen, Gelegenheit zur Abhilfe.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Erforderliche Abmahnungen oder Fristsetzungen richten sich nach dem Gesetz. Die Ausübung eines gesetzlichen Beendigungsrechts löst keine pauschale Vertragsstrafe oder automatische Restjahresfälligkeit aus.
10 Kundendaten und EPV Rechte
Rechte an vom Kunden bereitgestellten Daten und Inhalten verbleiben bei den jeweiligen Berechtigten. EPV erhält nur die zur vereinbarten Leistung erforderlichen Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse. Die Beauftragung erlaubt nicht automatisch die Nutzung personenbezogener oder vertraulicher Kundeninhalte für allgemeines KI-Training, Werbung, Referenzen oder fremde Mandate.
EPV behält Rechte an vorbestehenden Methoden, Software und allgemeinen Arbeitsmitteln. Das vereinbarte Nutzungsrecht an kundenspezifischen Ergebnissen und die gesetzlichen Datenexport- und Wechselrechte werden dadurch nicht entwertet. Eine Verwendung des Kundennamens oder von Kundenlogos als Referenz bedarf gesonderter Zustimmung.
11 Datenschutz und Vertraulichkeit
Soweit EPV personenbezogene Kundendaten ausschließlich nach dokumentierter Weisung verarbeitet, schließen die Parteien die passende Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Eigene Zwecke der Vertragsverwaltung, Sicherheit und Erfüllung gesetzlicher Pflichten werden davon getrennt in den Datenschutzhinweisen beschrieben. Gemeinsame Verantwortlichkeit wird nicht ohne tatsächlichen gemeinsamen Zweck unterstellt.
Vertrauliche Informationen dürfen nur für die vereinbarte Zusammenarbeit verwendet und berechtigten, zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen zugänglich gemacht werden. Ausnahmen gelten für rechtmäßig bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen sowie gesetzlich erforderliche Offenlegungen; soweit zulässig wird die andere Partei vorher informiert.
Eine Übergabe zwischen GEN│RAL und EPV│ABLE erfolgt nur im vereinbarten, transparenten und tatsächlich autorisierten Umfang. Ein Produktkauf stellt keine pauschale Freigabe aller EPV-Datenwege dar.
12 Export Rückgabe und Anbieterwechsel
Während der Vertragsdauer erhält der Kunde die vereinbarten Exportmöglichkeiten. Nach ordentlichem Vertragsende wird für exportierbare Kundendaten grundsätzlich ein Abrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen bereitgestellt, soweit nicht ein längerer gesetzlicher oder vereinbarter Zeitraum gilt oder der Kunde zuvor eine wirksame Löschung verlangt. Der konkrete Übergabeweg wird vor Vertragsende mitgeteilt.
Ein gewünschter Anbieterwechsel wird im vereinbarten und gesetzlich geschuldeten Umfang unterstützt. Soweit zwingende Vorschriften, insbesondere anwendbare Wechselvorgaben für Datenverarbeitungsdienste, weitergehende Rechte vorsehen, gehen diese vor. Ein Export wird nicht vom Abschluss eines neuen kostenpflichtigen Vertrags abhängig gemacht.
Anschließende Löschung, Sicherungskopien und gesetzlich erforderliche Restaufbewahrung richten sich nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und den konkreten Datenschutzhinweisen. Eine Sperre des Zugangs bedeutet nicht automatisch eine Löschung.
13 Haftung
EPV haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien und soweit zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorsieht.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EPV bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ein zusätzlicher pauschaler Geldbetrag als Haftungsobergrenze wird nicht vereinbart. Rechte betroffener Personen nach zwingendem Datenschutzrecht werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
14 Recht Gerichtsstand und Vertragsänderungen
Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz von EPV wird nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und nur soweit gesetzlich zulässig vereinbart.
Änderungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung; individuell ausgehandelte Abreden haben Vorrang. Schweigen auf eine neue AGB-Fassung gilt nicht allein aufgrund dieser Bedingungen als Zustimmung. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen; eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch die wirtschaftlich weitestgehende zulässige Regel ersetzt.